Kosten
Wenn eine Psychotherapie von einer Therapeutin durchgeführt wird, die keine Kassenzulassung hat, können die Kosten für die Therapie in der Regel nicht direkt von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, wie die Kosten dennoch (ganz oder teilweise) gedeckt werden können:
Bitte beachten Sie, dass mir keine Kassenzulassung vorliegt.
Private Krankenversicherung
Wenn Sie privat krankenversichert ist, können die Kosten für eine Psychotherapie häufig übernommen werden, auch wenn die Therapeutin keine Kassenzulassung hat. Die genauen Bedingungen hängen vom individuellen Versicherungsvertrag ab. In der Regel sollte Sie im Vorfeld mit der Versicherung klären, wie viele Sitzungen übernommen werden und ob bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Über die Kosten informiere ich Sie gerne im persönlichen Gespräch. Die Kosten werden nach dem aktuellen Stand der GOP/GOÄ Juli 2024 abgerechnet.
Beihilfe für Beamte
Für Beamte, die Anspruch auf Beihilfe haben, werden die Kosten einer Psychotherapie oft anteilig übernommen, auch wenn die Therapeutin keine Kassenzulassung hat. Hier ist es wichtig, sich im Vorfeld bei der zuständigen Beihilfestelle zu informieren und gegebenenfalls eine vorherige Genehmigung einzuholen.
Kostenerstattungsverfahren bei gesetzlichen Krankenkassen
In Ausnahmefällen kann es möglich sein, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Therapie bei einer nicht kassenzugelassenen Therapeut im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens übernehmen. Dies ist jedoch nur unter bestimmten Bedingungen möglich:
- Es muss nachgewiesen werden, dass trotz intensiver Bemühungen kein Platz bei einem/r kassenzugelassenen Therapeut in zumutbarer Zeit (in der Regel innerhalb von drei Monaten) verfügbar ist.
- Ein ärztliches Attest muss bestätigen, dass eine sofortige Therapie notwendig ist.
- Die Krankenkasse muss vor Beginn der Therapie eine Genehmigung erteilen.
- Dieses Verfahren ist in der Praxis oft aufwendig und wird nicht immer bewilligt, aber es kann eine Option sein, wenn keine andere Möglichkeit besteht.
Selbstzahlung
Eine weitere Möglichkeit ist, die Kosten für die Therapie selbst zu tragen. Ich informiere Sie gerne im persönlichen Kontakt über die anfallenden Kosten pro Sitzung. Der Vorteil dieser Option ist, dass die Therapie flexibel und ohne die sonst üblichen Wartezeiten beginnen kann.
Zuschüsse oder Sonderfonds
In einigen Fällen bieten Arbeitgeber, Vereine oder Stiftungen finanzielle Unterstützung für psychotherapeutische Behandlungen an. Es lohnt sich, sich nach solchen Möglichkeiten umzusehen, insbesondere wenn eine berufliche Belastung die Therapie notwendig macht.
Therapiekosten als außergewöhnliche Belastung absetzen
Unter bestimmten Bedingungen können Therapiekosten, die selbst getragen wurden, als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dies kann einen Teil der finanziellen Last mindern. Voraussetzung ist jedoch, dass die Kosten einen bestimmten zumutbaren Eigenanteil übersteigen.
Es ist ratsam, vor Beginn der Therapie mit der Therapeutin und der Krankenkasse bzw. Versicherung zu klären, welche Optionen zur Kostenübernahme bestehen.